St. Nicolai Hannover - Bothfeld

Vergangene Termine

Kita-Schließung bis auf weiteres - Betreuung nur in Notgruppen07.05.2020 - 21.06.2020 Kita-Schließung bis auf weiteres - Betreuung nur in Notgruppen

Der BETRIEB von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten ist nach § 1a (4) der Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 in der Fassung vom 5. Mai 2020 UNTERSAGT.

Ausgenommen ist die NOTBETREUUNG in kleinen Gruppen sowie die Förderung von Kindern am Nachmittag, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden.

Die Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen.

Pro Gruppe dürfen wir ab dem 11.05.2020 max. 13 Kinder im Kindergartenbereich und max. 10 Kinder im Hortbereich aufnehmen und betreuen. Die Aufnahmen stehen in Abhängigkeit vom verfügbaren Personal und verfügbaren Räumen, weil die Gruppen, um Übertragungswege zu vermeiden, komplett getrennt voneinander betreut werden sollen. Die Aufnahmen der Kinder werden ab dem 11.05.2020 nach und nach erfolgen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Zusätzlich sollen nach den verfügbaren Möglichkeit bei Personal und Räumen ab dem 18.05.2020 Kleingruppen am Nachmittag entstehen, in denen die zukünftigen Schulkinder betreut werden.
Ab dem 11.06.2020 sollen dann nach den verfügbaren Möglichkeiten bei Personal und Räumen weitere Kleingruppen in den Nachmittagsstunden für weitere Kinder, die noch keine Betreuung haben, entstehen.

Zum 01.08.2020 ist dann die Aufnahme des Regelbetriebs mit allen Kindern geplant.

Dieser 3-Stufen-Plan steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Infektionen in den kommenden Wochen nicht weiter erhöhen bzw. weiter rückläufig sind. Bei ansteigenden Infektionszahlen besteht auch die Möglichkeit, dass die Betreuungen aufgrund von Anordnungen des Kultusministeriums wieder zurückgefahren werden müssen.

Der Anspruch auf einen Notgruppenplatz richtet sich danach, ob mindestens ein Elternteil nachweislich in einem der nachfolgenden Bereiche tätig ist und die Arbeit nicht im HomeOffice erledigt werden kann. Ausschlaggebend ist ebenso, dass eine Betreuung nachweislich nicht im privaten Bereich anders geregelt werden kann. Für folgende Bereiche sind für eine Notbetreuung vorgesehen:
- Bereich Strom, Wasser, Gasversorgung (Infrastruktur, nicht Vertrieb o.ä.)
- Polizei, Justizvollzug, Ordnungsbereich
- Rettungsdienst und Berufsfeuerwehr
- Gesundheitswesen (u.a. Ärztin / Arzt, Pflege etc.)
- Erziehungs- und Sozialdienste
- Ernährung und Hygiene (Produktion und Handel)
- Medien und Kultur/Krisenkommunikation
- Transport und Verkehr/Entsorgung (Müllabfuhr)
- Arbeit im Finanzwesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr)
- Schulwesen, sofern die entsprechenden Jahrgänge wieder beschult werden und HomeOffice nicht möglich ist.
- Arbeit im IT-Bereich und Telekommunikation (kein Verkauf/Vertrieb)
- Kinder mit besonderem Förderbedarf, wie z.B. Sprache o.ä.
- Personen, die in betriebsnotwendigen Bereichen tätig sind
- Personen, die Arbeiten von öffentlichem Interesse verrichten
Für den Nachweis des Anspruchs auf einen Notbetreuungsplatz sind die entsprechenden Schreiben der Arbeitgeber mit Angabe der Tätigkeit, Anwesenheitsnotwendigkeiten sowie der betrieblichen Notwendigkeit vorzulegen.
Eine Notbetreuung für besondere Härtefälle kann auf Antrag gewährt werden. Dabei werden Kinder von Alleinerziehenden oder Eltern, die nachweislich in eine wirtschaftliche Notlage aufgrund von drohender Kündigung oder erheblichen Verdienstausfall sind, berücksichtigt. Die Anträge sind bei den zuständigen Kindertagesstättenleitungen zu stellen.

Bevor die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen werden kann, sind alle anderen Möglichkeiten der Betreuung im privaten Umfeld zu prüfen und auszuschöpfen. Ziel der Schließung der Kindertagesstätten ist immer noch die Unterbrechung der Infektionsketten und damit die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kita-Leitung.

Der Kirchenvorstand

Ökumenischer Pilgerspaziergang zwischen den Kirchengemeinden in Bothfeld und Isernhagen-Süd31.05.2020 - 06.06.2020 Ökumenischer Pilgerspaziergang zwischen den Kirchengemeinden in Bothfeld und Isernhagen-Süd
Beginn
11.00 Uhr
Ende
23.00 Uhr
Kalender
Gottesdienste

An Pfingsten feiert die christliche Kirche ihren Geburtstag: Gott sendet seinen Heiligen Geist aus. Er verbindet alle Christinnen und Christen weltweit miteinander.

Wir; die katholische und die evangelischen Kirchengemeinden in Bothfeld und Isernhagen-Süd, laden Sie
von Pfingstsonntag, 31. Mai, bis zum Samstag vor dem Sonntag Trinitatis, 6. Juni ein
zu einem ÖKUMENISCHEN PILGERSPAZIERGANG IN BOTHFELD UND ISERNHAGEN-SÜD.

An den Kirchen / Gemeindehäusern von St. Nathanael, St. Nicolai, St. Philippus, Heilig Geist und der Freien Evangelischen Gemeinde werden

• eine Übersichtskarte der Standorte der beteiligten Gemeinden
• biblische Texte, die berichten, was an Pfingsten mit dem Heiligen Geist passierte und wie er die Welt verändert hat;
• Liedstrophen von Geh aus, mein Herz, und suche Freud;
• ein Pfingstgebet und das Vaterunser;
• ein Segenswort;
• und ein Pilgerimpuls für den Weg
hängen.

Von welcher Kirche aus Sie Ihren Pilgerweg starten und wo Sie ihn beenden, ob Sie in einer oder mehreren Etappen und ob Sie ihn alleine oder mit anderen gehen, ist Ihnen überlassen.
Wir bitten Sie mit Blick auf die Vorgaben zur Pandemievermeidung: Beachten Sie vor den ausgehängten Zetteln und auf dem Weg die vorgeschriebenen Abstandsregeln.

Aufgrund der Hygienevorschriften für Gottesdienste laden wir in diesem Jahr nicht zum gemeinschaftlichen Pilgern am Pfingstmontag ein. Wir hoffen aber, dass es im nächsten Jahr wieder möglich sein wird.

Wegen der Vorschriften zur Vermeidung einer Verbreitung der Corona-Pandemie muss in diesem Jahr leider das gemeinsame ÖKUMENISCHE PILGERN von St. Nicolai über Heilig Geist, St. Nathanael und die Freie evangelische Gemeinde nach St. Philippus ausfallen.

Wir wünschen Ihnen einen gesegneten Weg!

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