St. Nicolai Hannover - Bothfeld

Kita-Schlie%C3%9Fung%20bis%20auf%20weiteres%20-%20Betreuung%20nur%20in%20Notgruppen

Kita-Schließung bis auf weiteres - Betreuung nur in Notgruppen07.05.2020 - 21.06.2020 Kita-Schließung bis auf weiteres - Betreuung nur in Notgruppen

Der BETRIEB von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten ist nach § 1a (4) der Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 in der Fassung vom 5. Mai 2020 UNTERSAGT.

Ausgenommen ist die NOTBETREUUNG in kleinen Gruppen sowie die Förderung von Kindern am Nachmittag, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden.

Die Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen.

Pro Gruppe dürfen wir ab dem 11.05.2020 max. 13 Kinder im Kindergartenbereich und max. 10 Kinder im Hortbereich aufnehmen und betreuen. Die Aufnahmen stehen in Abhängigkeit vom verfügbaren Personal und verfügbaren Räumen, weil die Gruppen, um Übertragungswege zu vermeiden, komplett getrennt voneinander betreut werden sollen. Die Aufnahmen der Kinder werden ab dem 11.05.2020 nach und nach erfolgen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Zusätzlich sollen nach den verfügbaren Möglichkeit bei Personal und Räumen ab dem 18.05.2020 Kleingruppen am Nachmittag entstehen, in denen die zukünftigen Schulkinder betreut werden.
Ab dem 11.06.2020 sollen dann nach den verfügbaren Möglichkeiten bei Personal und Räumen weitere Kleingruppen in den Nachmittagsstunden für weitere Kinder, die noch keine Betreuung haben, entstehen.

Zum 01.08.2020 ist dann die Aufnahme des Regelbetriebs mit allen Kindern geplant.

Dieser 3-Stufen-Plan steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Infektionen in den kommenden Wochen nicht weiter erhöhen bzw. weiter rückläufig sind. Bei ansteigenden Infektionszahlen besteht auch die Möglichkeit, dass die Betreuungen aufgrund von Anordnungen des Kultusministeriums wieder zurückgefahren werden müssen.

Der Anspruch auf einen Notgruppenplatz richtet sich danach, ob mindestens ein Elternteil nachweislich in einem der nachfolgenden Bereiche tätig ist und die Arbeit nicht im HomeOffice erledigt werden kann. Ausschlaggebend ist ebenso, dass eine Betreuung nachweislich nicht im privaten Bereich anders geregelt werden kann. Für folgende Bereiche sind für eine Notbetreuung vorgesehen:
- Bereich Strom, Wasser, Gasversorgung (Infrastruktur, nicht Vertrieb o.ä.)
- Polizei, Justizvollzug, Ordnungsbereich
- Rettungsdienst und Berufsfeuerwehr
- Gesundheitswesen (u.a. Ärztin / Arzt, Pflege etc.)
- Erziehungs- und Sozialdienste
- Ernährung und Hygiene (Produktion und Handel)
- Medien und Kultur/Krisenkommunikation
- Transport und Verkehr/Entsorgung (Müllabfuhr)
- Arbeit im Finanzwesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr)
- Schulwesen, sofern die entsprechenden Jahrgänge wieder beschult werden und HomeOffice nicht möglich ist.
- Arbeit im IT-Bereich und Telekommunikation (kein Verkauf/Vertrieb)
- Kinder mit besonderem Förderbedarf, wie z.B. Sprache o.ä.
- Personen, die in betriebsnotwendigen Bereichen tätig sind
- Personen, die Arbeiten von öffentlichem Interesse verrichten
Für den Nachweis des Anspruchs auf einen Notbetreuungsplatz sind die entsprechenden Schreiben der Arbeitgeber mit Angabe der Tätigkeit, Anwesenheitsnotwendigkeiten sowie der betrieblichen Notwendigkeit vorzulegen.
Eine Notbetreuung für besondere Härtefälle kann auf Antrag gewährt werden. Dabei werden Kinder von Alleinerziehenden oder Eltern, die nachweislich in eine wirtschaftliche Notlage aufgrund von drohender Kündigung oder erheblichen Verdienstausfall sind, berücksichtigt. Die Anträge sind bei den zuständigen Kindertagesstättenleitungen zu stellen.

Bevor die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen werden kann, sind alle anderen Möglichkeiten der Betreuung im privaten Umfeld zu prüfen und auszuschöpfen. Ziel der Schließung der Kindertagesstätten ist immer noch die Unterbrechung der Infektionsketten und damit die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kita-Leitung.

Der Kirchenvorstand

Anmelden

Kalender

«April 2024»
MoDi MiDo FrSa So
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930